Kiwi Media GmbH

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

a) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß den nachstehenden Bedingungen; diese gelten für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern iSd § 310 Abs. 1 BGB. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern, werden erst mit unserer – nicht unserer Außendienstmitarbeiter – schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

b) Unsere Außendienstmitarbeiter sind selbstständige Handelsvertreter mit Abschlussvollmacht, die nicht zum Inkasso berechtigt sind, mit Ausnahme zur Einziehung der Anzahlung.

c) Es findet deutsches Recht Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsgegenstand

a) Die gesonderte Vereinbarung, die Bestellmenge in Teillieferungen abzurufen, steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Kunde den Vertrag nicht kündigt oder storniert oder dessen Erfüllung grundlos verweigert.

b) Wir sind berechtigt, aus drucktechnischen Gründen geringfügige Korrekturen in Farbe, Gestaltung und Text vorzunehmen. Erfolgen während der Vertragsdauer seitens des Herstellers Format und/oder Ausführungsänderungen, so sind wir berechtigt, die Bestellung entsprechend anzupassen. Bei farbigen Griffen oder Kordeln können bis zu 10 % in weiß oder schwarz geliefert werden.

c) Der Kunde hat uns die für die Durchführung des Auftrages geeigneten Daten, insbesondere reprofähige Druckvorlagen, zu liefern. Werden für die Gestaltung Unterlagen verwendet, an denen Dritte Sonderrechte, wie beispielsweise Marken- oder Urheberrechte, besitzen, oder deren Verwendung Dritten gegenüber wettbewerbswidrig ist, so stellt uns der Kunde von etwaigen Ansprüchen dieser Dritten wegen unbefugter Verwendung oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes frei und hat uns den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere denjenigen der angemessenen Rechtsverteidigung, zu ersetzen.

d) Bringt der Kunde von uns gelieferte Serviceverpackungen gegenüber privaten Endverbrauchern in den Verkehr, ist er „Erstinverkehrbringer“ im Sinne der jeweils gültigen Verpackungsverordnung. Das gilt auch dann, wenn wir im Auftrag des Kunden auf unsere Produkte Zeichen im Rahmen der jeweils gültigen Verpackungsverordnung aufbringen. Der Kunde hat für die Einhaltung der Vorschriften der Verpackungsverordnung Sorge zu tragen und insbesondere die entsprechenden Gebühren abzuführen. Verstößt der Kunde gegen die Vorschriften der Verpackungsverordnung und werden wir wegen dieses Verstoßes in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen und uns den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

e) Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde einen Korrekturabzug zugesandt und im Übrigen nur dann, wenn er uns Änderungswünsche mitgeteilt hat. Der Kunde hat diesen Korrekturabzug unverzüglich auf Fehler zu überprüfen und ebenso unverzüglich – gegebenenfalls korrigiert – mit seiner Druckfreigabe an uns zurück zu senden. Für Fehler, die der Kunde übersehen hat, haften wir nicht, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Ein farbiger Korrekturabzug ist allerdings nicht farbverbindlich. Die Kosten für nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche sind vom Kunden zu tragen.

f) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir auf der Ware unsere Marke nebst Ort und Telefonnummer, Webanschrift abdrucken.

g) Papierqualitäten sind von den uns zur Verfügung gestellten Rohstoffen abhängig. Qualitätsänderungen, Farbunterschiede und Gewichtsabweichungen sind nur dann von uns zu vertreten, wenn sie wesentlich sind und unter den gegebenen Verhältnissen vermeidbar gewesen wären.

h) Der Abruf einer Teillieferung (Nr. 3a), die Rücksendung des Korrekturabzuges (Nr. 2e), die Überlassung von geeigneten reprofähigen Druckvorlagen (Nr. 2c), die Druckfreigabe (Nr. 2e), die Abnahme unserer Warenlieferungen und die Bezahlung unserer Rechnungen sind wesentliche Verpflichtungen dieses Vertrages.

3. Abruf, Lieferungen und Fristen

a) Der Kunde hat die Bestellmenge mit Vertragsschluss abzurufen. Werden Teillieferungen vereinbart, hat er die erste Teillieferung mit Vertragsschluss abzurufen, die zweite spätestens 12 Monate nach Vertragsschluss, die dritte nach weiteren 12 Monaten usw.

b) Mit jedem Abruf hat der Kunde schriftlich Druckfreigabe zu erklären, beispielsweise durch Rücksendung des genehmigten Korrekturabzuges. Wir sind erst mit Eingang der schriftlichen Druckfreigabe und Zahlung der Rechnung Druckanzahlung verpflichtet, die Ware herzustellen und auszuliefern.

c) Lieferzeiten können nur annähernd angegeben werden und sind unverbindlich. Bei Nichteinhaltung einer angegebenen Lieferzeit sind wir dem Kunden in keinem Falle zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

d) Ist die Lieferzeit fest vereinbart, was im Auftrag ausdrücklich mit „fix“ bezeichnet sein muss, und verzögert sich die Auslieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Solche Hindernisse sind insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus-/ Einfuhrsperren, Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, Verkehrssperrungen, Betriebs- und andere Transportstörungen, Roh-, Energie- und Brennstoffmangel, Feuer, Mängel an Transportfahrzeugen, Naturkatastrophen und ähnliche Umstände.

4. Preis und Zahlungen

a) Teillieferungen werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.

b) Alle Preise sind netto angegeben. Der Kunde hat zusätzlich die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer zu vergüten.

c) Transport-, Verpackungs- und Maschineneinrichtungskosten hat der Kunde gesondert zu zahlen.

d) Erhöhen unsere Lieferanten nach Ablauf von vier Monaten nach Abschluss dieses Vertrages den von uns zu zahlenden Einkaufspreis, so sind wir dem Kunden gegenüber berechtigt, den mit ihm vereinbarten Verkaufspreis um den Betrag, um den sich der Einkaufspreis erhöht, ebenfalls zu erhöhen. Gleiches gilt, wenn nach Ablauf von 4 Monaten sich die Löhne oder die Materialkosten erhöhen oder die Wechselkurse sich ändern.

e) Preisnachlässe jeder Art werden unter der auflösenden Bedingung der vertragsgemäßen Erfüllung des Auftrags durch den Kunden gewährt.

f) Befindet sich der Kunde mit einer oder mehreren wesentlichen Pflichten des Vetrages (Nr.2g) in Verzug, so sind wir wahlweise neben den gesetzlich eingeräumten Möglichkeitan auch berechtigt, die Vergütung für die Lieferung und bei vereinbarten Teillieferungen die Vergütung für die erste oder die jeweils nächste Teillieferung fällig zu stellen; der Kunde wird für die fällig gestellte (Teil-) Lieferung vorleistungspflichtig. Gleiches gilt auch dann, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der Druckanzahlung in Verzug befindet.

g) Bei Annahmeverzug können wir die Ware bei uns einlagern und hierfür die anfallenden Verwahrungskosten berechnen.

h) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang unserer Rechnungen zu zahlen (Zahlungseingang bei uns). Nach Ablauf dieser Frist kommt er in Zahlungsverzug. Er hat während des Verzuges die Geldschuld mit 8%-Punkten über dem Basiszins zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es in diesem Falle nachgelassen zu beweisen, dass ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

i) Der Kunde schuldet uns für jedes Mahnschreiben eine pauschalierte Mahngebühr von Euro 3,00 zuzüglich der jeweils gesetzlichen geschuldeten Umsatzsteuer. Die Kosten für Einschreiben und Zustellungen durch Gerichtsvollzieher sowie für Auskünfte über den Gewerbebetrieb des Kunden hat ebenfalls der Kunde zu tragen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass unser Schaden geringer ist.

j) Der Kunde kann nicht mit eigenen oder an ihn abgetretenen Ansprüchen gegen uns aufrechnen, soweit die Ansprüche von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware der Transportfirma übergeben wird. Wir behalten uns vor, den Versand auch von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (vgi. Nr. 10 a) vorzunehmen.

6. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, gleich
aus welchem Rechtsgrund. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung durch Scheck bis zu dessen vollständiger Einlösung bestehen. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu verwenden.

7. Mängelhaftung

a) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eine entsprechende Anzeige ist uns, nicht unseren Außendienstmitarbeitern gegenüber vorzunehmen.

b) Zur Überprüfung der Mängelrüge hat uns der Kunde mindestens 5 angeblich mangelhafte Werbeartikel auf unsere Kosten zu übersenden: ist die Ware auf Wunsch des Kunden an einen Dritten geliefert worden, hat der Kunde sicher zu stellen, dass der Dritte als sein Erfüllungsgehilfe die vorstehende Pflicht in gleicher Weise erfüllt.

c) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Sind zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.

d) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.

f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

g) Soweit nicht vorstehend etwas anderes vereinbart ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

h) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang (Ziffer 5).

8. Gesamthaftung

a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 7 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

b) Die Begrenzung nach a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

c) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Handelsvertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Abtretung

Der Kunde ist nur mit unserer Zustimmung befugt, Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen, insbesondere für Lieferung und Zahlung, ist Freiburg i. Br., sofern der Kunde Kaufmann ist.

b) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist Freiburg i. Br., sofern der Kunde Kaufmann ist. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Eine ungültige, unklare oder undurchführbare
Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprect1end zu füllen.

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